Basiszins / Verzugszins
- Verzugszinssatz ab 1.1.2002: (§ 288 BGB) Rechtsgeschäfte mit Verbrauchern:
Basiszinssatz + 5-%-Punkte Rechtsgeschäfte mit Nichtverbrauchern:
Basiszinssatz + 8-%-Punkte
- Basiszinssatz nach § 247 Abs. 1 BGB
maßgeblich für die Berechnung von Verzugszinsen Ab 1.1.2014 = unbekannt (stand bei Ausarbeitung dieses Schreibens noch nicht fest)
seit 01.01.2014 = - 0,63 %
01.07.2013 - 31.12.2013 - 0,38 %
01.01.2013 - 30.06.2013 = - 0,13 %
Ältere Basiszinssätze finden Sie im Internet unter:
http://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Standardartikel/Bundesbank/Zinssaetze/basiszinssatz.html Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieses Informationsschreibens erfolgen, können erst in der nächsten Ausgabe berücksichtigt werden!