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Modernisierung des Besteuerungsverfahrens wird ab 2017 Realität

Der Bundesrat hat am 17.06.2016 dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens zuge-stimmt. Damit soll das Steuerverfahren ab 2017 von der Steuererklärung über den Steuerbescheid bis hin zu einem möglichen Rechtsbehelf vollständig elektronisch erledigt werden können. Papierbelege – wie beispielsweise Spendenquittungen – müssen künftig nicht mehr eingereicht, sondern nur noch aufbewahrt werden.

Wird eine Steuererklärung verspätet eingereicht, droht künftig ein Zuschlag. Der Verspätungszu-schlag beträgt für jeden angefangenen Monat der eingetretenen Verspätung 0,25 % der festgesetzten Steuer. Er beträgt aber mindestens 25 € für jeden angefangenen Monat der Verspätung. Steuer-pflichtige haben jedoch 2 Monate länger Zeit ihre Steuererklärung einzureichen.

Anmerkung: Zu den einzelnen Regelungen lesen Sie bitte auch den Beitrag Nr. 1 in der Juli-Ausgabe 2016. Vorab möchten wir darauf hinweisen, dass die Neuregelungen – insbesondere die Verlängerung der Steuererklärungsfrist für nicht beratene Steuerpflichtige von 5 auf 7 Monate – erst ab Veranla-gungszeitraum 2018 anzuwenden sind.